Frage (1/60)

Welche Signalwaffen darf der Inhaber eines Kleinen Waffenscheins führen? (Frage: 16)

1) Alle
2) Nur amtlich beschossene Signalwaffen im Kaliber unter 12 mm
3) Nur Signalwaffen mit dem Zulassungszeichen „PTB im Kreis“


Nur Signalwaffen mit dem Zulassungszeichen „PTB im Kreis“



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Merkblatt für die Prüfung über Seenotsignalmittel