Frage (1/60)
Wer darf in Seenotfällen mit einer Signalwaffe schießen? (Frage: 58)
1) Nur der verantwortliche Führer des betroffenen Wasserfahrzeuges
2) Jeder
3) Nur Inhaber einer Waffensachkundeprüfung
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Jeder
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Merkblatt für die Prüfung über Seenotsignalmittel