Frage (1/60)

Welche pyrotechnischen Seenotsignale unterliegen dem Sprengstoffgesetz? (Frage: 46)

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Alle pyrotechnischen Seenotsignale, die nicht aus einer Signalpistole abgefeuert werden, wie Signalraketen, Handsignalraketen mit Fallschirm, Handfackeln und Rauchsignale



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Merkblatt für die Prüfung über Seenotsignalmittel