Wem dürfen Sie ohne Erlaubnis die Signalpistole im Kaliber 4 (26,5 mm) nebst Munition vorübergehend überlassen? (Frage: 56)
1) Volljährigen Personen meines Vertrauens zur sicheren Aufbewahrung 2) Charterern von seegehenden Wasserfahrzeugen, sofern der Besitz über die Waffe nach meinen Weisungen erfolgt 3) Polizeibeamten (nicht dienstlich tätig)
Charterern von seegehenden Wasserfahrzeugen, sofern der Besitz über die Waffe nach meinen Weisungen erfolgt