Frage (1/60)

Wer darf in Seenotfällen mit einer Signalwaffe schießen? (Frage: 58)

1) Jeder
2) Nur Inhaber einer Waffensachkundeprüfung
3) Nur der verantwortliche Führer des betroffenen Wasserfahrzeuges


Jeder



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Merkblatt für die Prüfung über Seenotsignalmittel