Frage (1/60)

Welche pyrotechnischen Signalmittel unterliegen dem Waffengesetz? (Frage: 52)

1) Alle steigenden Signale, die einen Durchmesser von mehr als 12 mm aufweisen
2) Alle Leuchtraketen, die einen eigenen Treibsatz beinhalten
3) Alle Signalpistolen sowie die für diese bestimmte Munition


Alle Signalpistolen sowie die für diese bestimmte Munition



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Merkblatt für die Prüfung über Seenotsignalmittel