Frage (1/60)

Was darf zur pyrotechnischen Notsignalgebung verwendet werden? (Frage: 4)

Notiere deine Lösung.


Die Signalpistole Kaliber 4 (26,5 mm) und die von der Physikalisch- Technischen Bundesanstalt (PTB) zugelassenen Signalwaffen einschließlich Munition bzw. die von der Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM) zugelassenen, sonstigen Notsignale.



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Merkblatt für die Prüfung über Seenotsignalmittel